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            Das deutsch-arabische Zentrum für Rechts- und Unternehmensberatung

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   Joint Ventures Emirate : Dubai


Joint Ventures Emirate : Dubai ::

Unsere Beratungsarbeitsweise zur  Unternehmensnachfolge

1.      Nachfolgeregelung

Einen Teil unseres Geschäfts macht die Spezialberatung auf dem Sektor Unternehmenssicherung aus. Wir betreuen in diesem Bereich zahlreiche Mittelständler, die mit der Nachfolgefrage konfrontiert sind. Unsere wirtschaftsrechtliche Abteilung berät insbesondere Familienunternehmen, die vom Generationswechsel betroffen sind. Hier gilt es, im Schnittbereich des Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts sinnvolle Lösungen zu finden, um die Erhaltung des Familien- und Unternehmensvermögens vorzeitig sicherzustellen.

Wir versuchen dabei stets, über den rein rechtlichen Horizont hinaus die Beratung in ein wirtschaftliches Umfeld einzubetten. Da dieser Bereich auch immer mit steuerlichen Erwägungen verknüpft ist, wird mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen gearbeitet. Erst die Bündelung von Fachwissen stellt sicher, dass effiziente Nachfolgeregelungen ausgearbeitet und interdisziplinär realisiert werden können.

2.      Notwendigkeit rechtzeitiger Vorsorge

Im Zeitalter der Globalisierung und im Zuge der Spezialisierung der Arbeit liegt die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen auf der Hand. Es gilt, in einer Gemeinschaft zusammenzuwirken und ein schlagkräftiges Team - Rechtsanwalt, Steuerberater, Banker und Notar - zu bilden. Mit der Nachfolgeregelung untrennbar verbunden ist auch die Regelung des Eigentumsübergangs. Vor lauter Diskussion über das "Materielle" wird sehr oft vergessen, dass auch ideelle Werte bewusst und geplant übertragen werden müssen. Wie soll ein Nachfolger erfolgreich weiterarbeiten können ohne Übertragung von Know-how, Kundenbeziehungen, Lieferantenbeziehungen, Bankkontakten, ohne überprüfte Unternehmensausrichtung? Hier ist es Aufgabe der externen Berater, grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstrategie zu fixieren und Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Eine "Einheitslösung" für alle Unternehmen, alle Unternehmer und alle Nachfolger kann es sicherlich nicht geben. In jedem Einzelfall müssen vielerlei menschliche, unternehmerische, rechtliche, steuerliche und schließlich auch finanzielle Aspekte bedacht werden. Es verwundert daher nicht, dass sich auf dem Spielfeld der Unternehmensnachfolge vor allem Steuerberater, Unternehmensberater, Banker und Rechtsanwälte tummeln. Erfahrene Rechtsanwälte hingegen findet man in diesem Bereich nur selten. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die Realisierung und Optimierung der Unternehmensnachfolge ein sehr langwieriger und mühsamer Prozess sein kann, der auch ein Gefühl für psychologische Faktoren, Innovationsstärke und reichlich Kommunikationsfähigkeit erfordert. Juristen, die in diesen Bereichen über das notwendige Know-how verfügen, sind unentbehrlich.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den externen Beratern, die den jeweiligen arabischen Geschäftsmarkt kennen, unerlässlich. Die Beiziehung von Spezialisten, wie Steuerberatern, Bankern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, ist unverzichtbar, damit die Arbeit perfekt und harmoniert zusammen hervorgehoben werden kann:

Steuerberater
Steuerfragen sind wichtig. Sie können über das Schicksal des Betriebs entscheiden, vor allem, wenn eine Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierungen anstehen. Ohne kompetente Beratung und Betreuung durch den Steuerberater als einem auf dem arabisch-steuerrechtlichen Gebiet ausgebildeten Spezialisten ist deshalb nicht auszukommen. Insbesondere die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer führen bei den Betroffenen oft zu großen Ängsten, die vielfach auch begründet sind. Mit einer vorausschauenden Planung kann jedoch die Steuerbelastung vermindert werden.

Banker
Von der bestmöglichen Lösung der Finanzierungsfragen hängt die materielle Zufriedenheit der abgebenden und der übernehmenden Partei ab. Die Finanzierungsoptimierung im arabischen Handel ist wichtig, weil das Funktionieren einer Unternehmensstrategie untrennbar mit der langfristigen Lenkung der eingesetzten Mittel zusammenhängt. Die Beiziehung eines entsprechend spezialisierten Kreditinstituts ermöglicht, kreativ über den Einsatz des Finanzierungsinstrumentariums nachzudenken. Der Übernehmende ist zumeist auch ein Existenzgründer, zumindest hinsichtlich öffentlicher Förderungsmittel. Deshalb muss in die bankinterne Prüfung immer mit einbezogen werden, ob Fördermittel oder Zuschüsse in irgendeiner Form in Frage kommen könnten, und zwar von Bund, Land, EU, dem jeweiligen arabischen Land oder diversen Instituten und Stiftungen. Letztendlich sollte die Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Situation nur in die Hände einer Bank übergeben werden, die sich im Bereich der Unternehmensnachfolge bereits einen Namen gemacht hat.

Versicherungsexperte

Damit einher geht eine Analyse der Versicherungssituation, da erfahrungsgemäß im jeweiligen arabischen Land oft Überversicherungen, aber auch Unterversicherungen vorliegen, Risiken doppelt abgesichert sind, andere Risiken - nicht selten aus Versicherungsinteresse heraus - überhaupt nicht versichert sind. Auch diese Aspekte sind mit in die Vorsorgeüberlegungen einzubeziehen.

Wirtschaftsprüfer
In vielen Fällen ist es unabdingbar, einen Fachmann mit speziellem betriebswirtschaftlichen Wissen zum arabischen Handel und Markt hinzuzuziehen. Insbesondere dem Unternehmensnachfolger wird vielfach an einer Unternehmensbewertung, einer Prüfung von Buchhaltung, des Jahresabschlusses sowie einer evtl. Sonderbilanz gelegen sein.

Rechtsanwälte
Bei der Unternehmensnachfolge ist es wichtig, die Beteiligten von der allgemeinen Rechtsberatung bis zur individuellen Ausarbeitung entsprechend zu begleiten. Aufgrund der engen Verflechtungen vieler Rechtsgebiete innerhalb eines Unternehmens sind Rechtsanwälte zu Rate zu ziehen, deren Aufgabenschwerpunkt in der ganzheitlichen Beratung und Umsetzung liegt.

3.      Unsere Beratungsdenkweise bei der Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensübergabe fängt unsere Nachfolgeregelung mit bestimmten Alternativen wie im folgenden an.

  • Übertragung auf familieninternen Nachfolger (Eigengeschäftsführung, Fremdgeschäftsführung)

  • Verkaufsstrategie (Verkauf an Dritte, Management by out, Management by in, Owner by out, Verkauf über die Börse)

  • Anlehnungsstrategie (unternehmerischer Partner, Beteiligungsgesellschaft, Risikokapitalgesellschaft)

  • Stiftung (Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Mischform)

Die Unternehmernachfolge hat weiter zielführend eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, z.B.

  • Welche Nachfolgekandidaten stehen zur Verfügung?

  • Wie ist die jeweilige Eignung zu beurteilen?

  • Wie ist der/die Nachfolger/-in vorzubereiten?

  • Wie ist der/die Nachfolger/-in einzuführen?

  • Wie sieht der Zeitplan aus?

  • Welche Rolle übernehmen die Senioren nach der Übergabe?

  • Wie ist die nachhaltige Rentabilität zu sichern?

  • Welche wirtschaftlichen Konditionen sind tragfähig?

  • Wie werden weichende Erben befriedigt?

Aus Sicht des Nachfolgers lässt sich der Zeitpunkt der Übergabe mit einer Unternehmensgründung vergleichen. Es sollte dabei auch stets die Frage nach den handels- und mitbestimmungsrechtlichen Konsequenzen der in Frage kommenden Rechtsform gestellt werden. Dabei stellt die geltende Rechtsordnung eine Fülle von Rechtsformen zur Verfügung. Jede davon hat Vor- und Nachteile. Beispielsweise kann grundsätzlich und undetailliert zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Die wesentlichen Merkmale einer Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft bestehen im Folgenden:

  • Bei Kapitalgesellschaften ist die persönliche Haftung für alle Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Die Geschäftsführungs- und Gesellschafterstellung kann bei Kapitalgesellschaften getrennt werden.

  • Kapitalgesellschaften sind verstärkt auf die Kontinuität des Unternehmens angelegt, weniger auf die Person des Unternehmers ausgerichtet.

  • Die Übertragung der Gesellschafteranteile ist bei der Kapitalgesellschaft tendenziell einfacher.

  • Ein steuerlicher Verlustausgleich zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist nur bei Personengesellschaften möglich.

Durch eine sorgfältige und klare Geschäftsführungsregelung, vor allem hinsichtlich der Qualität des Geschäftsführers, der Vergütungen und der Altersgrenze für das Ausscheiden aus der Geschäftsführung und durch Bestellung eines Beirates wird ein erheblicher Beitrag zur Sicherung einer qualifizierten Unternehmensleitung geleistet. Auch die Kapital- und Liquiditätsbasis der Gesellschaft kann durch Vertragsbestimmungen gesichert werden. Die Möglichkeiten gehen von Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisversendung, die Überziehung von Privat- und Darlehenskonten bis hin zu Abfindungsbeschränkungen und differenzierten Abfindungsregelungen für unterschiedliche Fälle.

Eine gelungene Nachfolgeregelung ist nicht das Ende der unternehmerischen Arbeit, sondern deren Krönung. Die Zukunft und die Fortdauer des Unternehmens muss mit "Fingerspitzengefühl" geregelt werden. Um den Ruhestand des Unternehmers zu organisieren, benötigt man jedoch viel Zeit. Es ist deshalb wichtig, sich schon frühzeitig Gedanken über die unmittelbar praktische Umsetzung der Zielvorstellungen zu machen und einen Übergabefahrplan zu entwerfen. Zu überlegen ist zum Beispiel:

  • Soll eine Nachfolge in ganz kleinen, zeitlich festgelegten Schritten vollzogen werden, somit als gleitender Übergang,

  • oder ist eine abrupte Übergabe die richtige Lösung,

  • oder soll "auf Sicht gefahren werden", so dass situationsgerecht im jeweils richtigen Zeitpunkt wiederum eine Portion Unternehmeraufgaben dem Nachfolger übertragen werden?

4.      Unsere Hilfestellung

Bei obigen Überlegungen stehen wir Ihnen als internationale Rechtsanwälte und Unternehmensberater, die im arabisch-deutschen Markt und Handel spezialisiert sind, beiseite und bieten vielerlei Arbeitshilfen an. Wir haben keine vorgeprägten Auffassungen und wollen auch keine vorgefassten Lösungsschemata verkaufen. Da wir als Freiberufler selbst Unternehmer sind und für uns selbst eine eigene Unternehmensstrategie und eine geregelte Nachfolge erarbeitet und umgesetzt haben, wissen wir, wovon wir sprechen.

Bitte vergessen Sie nicht: Der Nutzen einer gut geplanten und realisierten Unternehmensnachfolge wird immer höher sein, als die damit zusammenhängenden Anwaltskosten. In jedem Fall sind die Kosten einer gut geplanten Nachfolgeregelung erheblich geringer als die mit Streitigkeiten zusammenhängenden Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Wir sind gerne bereit, Ihnen - nachdem wir uns einen Überblick über die Unternehmenssituation im Bereich des arabischen und deutschen sowie europäischen Markt verschafft haben - die Größenordnung unseres Honorars zu nennen.

5.      Unser Beratungsumfang bei der Unternehmensnachfolge und -übername

Die folgende Übersicht bietet einen Auszug aus unserem Beratungspaket bei der Unternehmensnachfolge und -übername im arabisch-deutschen Handelsmarkt:

Nachfolge-Beratung

  • Betreuung in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen hinsichtlich der Unternehmensfortführung  

  • Erarbeiten eines Vorschlags zur günstigsten Rechtsform der Nachfolge

  • Ausgestaltung und Umsetzung von Gesellschaftsverträgen mit nachfolgerechtlichem Hintergrund

  • Beratung bei Fragen zur Testamentsgestaltung und vorweggenommenen Erbfolge

  • Beurteilung vorhandener Pläne zur Altersvorsorge

  • Analyse bestehender Nachfolgeregelungen (etwa Unternehmertestamente)

  • Überprüfung der haftungsrechtlichen Situation

  • Steuerliche Optimierung der Nachfolgepläne: Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern mit dem Ziel eines maßgeschneiderten Steuerkonzepts

  • Zusammenarbeit mit Experten, die sich zum einen mit Fragen der Unternehmensbewertung und der Kaufpreisfindung, zum anderen mit Bilanz- und Unternehmensanalyse beschäftigen

  • Verhandlungen mit potentiellen Betriebsnachfolgern (Familienmitglied, Mitarbeiter, Außenstehender)

  • Präventive Beratung zur Konfliktvermeidung in Familie und Betrieb

  • Begutachtung von Finanzierungsgestaltungen und Verhandlung mit Kreditinstituten

  • Projektbezogene Arbeit in Abstimmung und Zusammenwirken mit allen Abteilungen des Unternehmens

Übernahme-Beratung

  • Fundierte Analyse der Ist-Situation

  • Check des Unternehmens auf Übergabefähigkeit  

  • Moderation des Übernahmeprozesses

  • Begleitende Beratung in der Übergabephase

  • Arbeit im Netzwerk mit SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen und anderen ExpertInnen

  • Begleitende Beratung bei der Neupositionierung am Markt

  • Begleitende Beratung bei der Einführung von neuen Organisationsstrukturen

  • Arbeitszeitmodelle

  • Beratung bei der Zeitplanung der Übergabe

  • Förderungen und Unterstützungen

  • Empathie für die Bedürfnisse der Übergeber und Übernehmer

Wir selbst verstehen uns als ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der sich die ganzheitliche Betreuung der Mandanten in allen Rechtsfragen sowie die umfassende Beratung im Bereich des arabisch-deutschen Markts zum Ziel gesetzt hat. Unternehmerisches Denken ist uns nicht fremd. Unsere mittelständische Klientel fordert Verständnis für wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge. Mit Teamgeist, Partnern aus anderen Berufszweigen, Mobilität und nicht zuletzt bilateraler Sichtweise versuchen wir, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Informationen über die Unternehmensnachfolge und -übernahme in Arabien und Deutschland sowie Europa erhalten Sie bei uns.

Ihr Kontakt zu uns: unternehmensnachfolge@almontasser.com

 


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Dubai Advocate & Emirate Rechtsanwalt

Dr. Jur. Almontasser Fetih, LL. M., LL.B.

Universität Kairo / Ägypten -- Ludwig-Maximilians-Universität München / Deutschland -- Universität Regensburg / Deutschland Max-Planck-Institut München / Deutschland für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

 

Dubai Vereinigte Arabische Emirate

Emirate - Rechtsanwalt - Dubai - Lawyer - Recht - Law - Advocate - United Arab Emirates 

 

 

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