Joint Ventures Emirate : Dubai ::
Unsere
Beratungsarbeitsweise zur Unternehmensnachfolge
1.
Nachfolgeregelung
Einen
Teil unseres Geschäfts macht die Spezialberatung auf dem Sektor
Unternehmenssicherung aus. Wir betreuen in diesem Bereich zahlreiche Mittelständler,
die mit der Nachfolgefrage konfrontiert sind. Unsere
wirtschaftsrechtliche Abteilung berät insbesondere Familienunternehmen,
die vom Generationswechsel betroffen sind. Hier gilt es, im
Schnittbereich des Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts sinnvolle Lösungen
zu finden, um die Erhaltung des Familien- und Unternehmensvermögens
vorzeitig sicherzustellen.
Wir
versuchen dabei stets, über den rein rechtlichen Horizont hinaus die
Beratung in ein wirtschaftliches Umfeld einzubetten. Da dieser
Bereich auch immer mit steuerlichen Erwägungen verknüpft ist,
wird mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen
gearbeitet. Erst die Bündelung von Fachwissen stellt sicher, dass
effiziente Nachfolgeregelungen ausgearbeitet und interdisziplinär
realisiert werden können.
2.
Notwendigkeit rechtzeitiger Vorsorge
Im
Zeitalter der Globalisierung und im Zuge der Spezialisierung
der Arbeit liegt die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen auf
der Hand. Es gilt, in einer Gemeinschaft zusammenzuwirken und ein
schlagkräftiges Team - Rechtsanwalt, Steuerberater, Banker und Notar -
zu bilden. Mit der Nachfolgeregelung untrennbar verbunden ist auch die
Regelung des Eigentumsübergangs. Vor lauter Diskussion über das
"Materielle" wird sehr oft vergessen, dass auch ideelle Werte
bewusst und geplant übertragen werden müssen. Wie soll ein Nachfolger
erfolgreich weiterarbeiten können ohne Übertragung von Know-how,
Kundenbeziehungen, Lieferantenbeziehungen, Bankkontakten, ohne überprüfte
Unternehmensausrichtung? Hier ist es Aufgabe der externen Berater,
grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstrategie zu fixieren und
Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Eine
"Einheitslösung" für alle Unternehmen, alle Unternehmer und
alle Nachfolger kann es sicherlich nicht geben. In jedem Einzelfall müssen
vielerlei menschliche, unternehmerische, rechtliche, steuerliche
und schließlich auch finanzielle Aspekte bedacht werden. Es
verwundert daher nicht, dass sich auf dem Spielfeld der
Unternehmensnachfolge vor allem Steuerberater, Unternehmensberater,
Banker und Rechtsanwälte tummeln. Erfahrene Rechtsanwälte hingegen
findet man in diesem Bereich nur selten. Dies mag auch damit zusammenhängen,
dass die Realisierung und Optimierung der Unternehmensnachfolge ein sehr
langwieriger und mühsamer Prozess sein kann, der auch ein Gefühl für
psychologische Faktoren, Innovationsstärke und reichlich
Kommunikationsfähigkeit erfordert. Juristen, die in diesen Bereichen über
das notwendige Know-how verfügen, sind unentbehrlich.
Im
Bereich der Unternehmensnachfolge ist eine gute Zusammenarbeit zwischen
den externen Beratern, die den jeweiligen arabischen Geschäftsmarkt
kennen, unerlässlich. Die Beiziehung von Spezialisten, wie
Steuerberatern, Bankern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, ist
unverzichtbar, damit die Arbeit perfekt und harmoniert zusammen
hervorgehoben werden kann:
Steuerberater
Steuerfragen sind wichtig. Sie können über das Schicksal des Betriebs
entscheiden, vor allem, wenn eine Unternehmensnachfolge oder
Umstrukturierungen anstehen. Ohne kompetente Beratung und Betreuung
durch den Steuerberater als einem auf dem arabisch-steuerrechtlichen
Gebiet ausgebildeten Spezialisten ist deshalb nicht auszukommen.
Insbesondere die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer führen bei
den Betroffenen oft zu großen Ängsten, die vielfach auch begründet
sind. Mit einer vorausschauenden Planung kann jedoch die Steuerbelastung
vermindert werden.
Banker
Von der bestmöglichen Lösung der Finanzierungsfragen hängt die
materielle Zufriedenheit der abgebenden und der übernehmenden Partei
ab. Die Finanzierungsoptimierung im arabischen Handel ist
wichtig, weil das Funktionieren einer Unternehmensstrategie untrennbar
mit der langfristigen Lenkung der eingesetzten Mittel zusammenhängt.
Die Beiziehung eines entsprechend spezialisierten Kreditinstituts ermöglicht,
kreativ über den Einsatz des Finanzierungsinstrumentariums
nachzudenken. Der Übernehmende ist zumeist auch ein Existenzgründer,
zumindest hinsichtlich öffentlicher Förderungsmittel. Deshalb
muss in die bankinterne Prüfung immer mit einbezogen werden, ob Fördermittel
oder Zuschüsse in irgendeiner Form in Frage kommen könnten, und
zwar von Bund, Land, EU, dem jeweiligen arabischen Land oder
diversen Instituten und Stiftungen. Letztendlich sollte die Beurteilung
der finanzwirtschaftlichen Situation nur in die Hände einer Bank übergeben
werden, die sich im Bereich der Unternehmensnachfolge bereits einen
Namen gemacht hat.
Versicherungsexperte
Damit
einher geht eine Analyse der Versicherungssituation, da erfahrungsgemäß
im jeweiligen arabischen Land oft Überversicherungen, aber auch
Unterversicherungen vorliegen, Risiken doppelt abgesichert sind, andere
Risiken - nicht selten aus Versicherungsinteresse heraus - überhaupt
nicht versichert sind. Auch diese Aspekte sind mit in die Vorsorgeüberlegungen
einzubeziehen.
Wirtschaftsprüfer
In vielen Fällen ist es unabdingbar, einen Fachmann mit speziellem
betriebswirtschaftlichen Wissen zum arabischen Handel und Markt hinzuzuziehen.
Insbesondere dem Unternehmensnachfolger wird vielfach an einer
Unternehmensbewertung, einer Prüfung von Buchhaltung, des
Jahresabschlusses sowie einer evtl. Sonderbilanz gelegen sein.
Rechtsanwälte
Bei der Unternehmensnachfolge ist es wichtig, die Beteiligten von der
allgemeinen Rechtsberatung bis zur individuellen Ausarbeitung
entsprechend zu begleiten. Aufgrund der engen Verflechtungen vieler
Rechtsgebiete innerhalb eines Unternehmens sind Rechtsanwälte zu Rate
zu ziehen, deren Aufgabenschwerpunkt in der ganzheitlichen Beratung und
Umsetzung liegt.
3.
Unsere Beratungsdenkweise bei der Unternehmensnachfolge
Bei
der Unternehmensübergabe fängt unsere Nachfolgeregelung mit bestimmten
Alternativen wie im folgenden an.
-
Übertragung auf
familieninternen Nachfolger
(Eigengeschäftsführung, Fremdgeschäftsführung)
-
Verkaufsstrategie
(Verkauf an Dritte, Management by out, Management by in, Owner by
out, Verkauf über die Börse)
-
Anlehnungsstrategie
(unternehmerischer Partner, Beteiligungsgesellschaft,
Risikokapitalgesellschaft)
-
Stiftung
(Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Mischform)
Die
Unternehmernachfolge hat weiter zielführend eine Vielzahl von Aspekten
zu berücksichtigen, z.B.
-
Welche
Nachfolgekandidaten stehen zur Verfügung?
-
Wie ist die
jeweilige Eignung zu beurteilen?
-
Wie ist der/die
Nachfolger/-in vorzubereiten?
-
Wie ist der/die
Nachfolger/-in einzuführen?
-
Wie sieht der
Zeitplan aus?
-
Welche Rolle übernehmen
die Senioren nach der Übergabe?
-
Wie ist die
nachhaltige Rentabilität zu sichern?
-
Welche
wirtschaftlichen Konditionen sind tragfähig?
-
Wie werden weichende
Erben befriedigt?
Aus
Sicht des Nachfolgers lässt sich der Zeitpunkt der Übergabe mit einer Unternehmensgründung
vergleichen. Es sollte dabei auch stets die Frage nach den handels- und
mitbestimmungsrechtlichen Konsequenzen der in Frage kommenden Rechtsform
gestellt werden. Dabei stellt die geltende Rechtsordnung eine Fülle von
Rechtsformen zur Verfügung. Jede davon hat Vor- und Nachteile.
Beispielsweise kann grundsätzlich und undetailliert zwischen Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Die wesentlichen
Merkmale einer Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft
bestehen im Folgenden:
-
Bei
Kapitalgesellschaften ist die persönliche Haftung für alle
Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Die Geschäftsführungs-
und Gesellschafterstellung kann bei Kapitalgesellschaften getrennt
werden.
-
Kapitalgesellschaften
sind verstärkt auf die Kontinuität des Unternehmens angelegt,
weniger auf die Person des Unternehmers ausgerichtet.
-
Die Übertragung der
Gesellschafteranteile ist bei der Kapitalgesellschaft tendenziell
einfacher.
-
Ein steuerlicher
Verlustausgleich zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist nur
bei Personengesellschaften möglich.
Durch eine sorgfältige
und klare Geschäftsführungsregelung, vor allem hinsichtlich der Qualität
des Geschäftsführers, der Vergütungen und der Altersgrenze für das
Ausscheiden aus der Geschäftsführung und durch Bestellung eines
Beirates wird ein erheblicher Beitrag zur Sicherung einer qualifizierten
Unternehmensleitung geleistet. Auch die Kapital- und Liquiditätsbasis
der Gesellschaft kann durch Vertragsbestimmungen gesichert werden. Die Möglichkeiten
gehen von Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses über die
Ergebnisversendung, die Überziehung von Privat- und Darlehenskonten bis
hin zu Abfindungsbeschränkungen und differenzierten
Abfindungsregelungen für unterschiedliche Fälle.
Eine
gelungene Nachfolgeregelung ist nicht das Ende der unternehmerischen
Arbeit, sondern deren Krönung. Die Zukunft und die Fortdauer des
Unternehmens muss mit "Fingerspitzengefühl" geregelt werden.
Um den Ruhestand des Unternehmers zu organisieren, benötigt man jedoch
viel Zeit. Es ist deshalb wichtig, sich schon frühzeitig Gedanken über
die unmittelbar praktische Umsetzung der Zielvorstellungen zu machen und
einen Übergabefahrplan zu entwerfen. Zu überlegen ist zum Beispiel:
-
Soll eine Nachfolge
in ganz kleinen, zeitlich festgelegten Schritten vollzogen werden,
somit als gleitender Übergang,
-
oder ist eine
abrupte Übergabe die richtige Lösung,
-
oder soll "auf
Sicht gefahren werden", so dass situationsgerecht im jeweils
richtigen Zeitpunkt wiederum eine Portion Unternehmeraufgaben dem
Nachfolger übertragen werden?
4.
Unsere Hilfestellung
Bei
obigen Überlegungen stehen wir Ihnen als internationale Rechtsanwälte
und Unternehmensberater, die im arabisch-deutschen Markt und Handel
spezialisiert sind, beiseite und bieten vielerlei Arbeitshilfen an. Wir
haben keine vorgeprägten Auffassungen und wollen auch keine
vorgefassten Lösungsschemata verkaufen. Da wir als Freiberufler selbst
Unternehmer sind und für uns selbst eine eigene Unternehmensstrategie
und eine geregelte Nachfolge erarbeitet und umgesetzt haben, wissen wir,
wovon wir sprechen.
Bitte
vergessen Sie nicht: Der Nutzen einer gut geplanten und realisierten
Unternehmensnachfolge wird immer höher sein, als die damit zusammenhängenden
Anwaltskosten. In jedem Fall sind die Kosten einer gut geplanten
Nachfolgeregelung erheblich geringer als die mit Streitigkeiten
zusammenhängenden Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Wir sind gerne
bereit, Ihnen - nachdem wir uns einen Überblick über die
Unternehmenssituation im Bereich des arabischen und deutschen sowie
europäischen Markt verschafft haben - die Größenordnung unseres
Honorars zu nennen.
5.
Unser Beratungsumfang bei der Unternehmensnachfolge und -übername
Die folgende Übersicht
bietet einen Auszug aus unserem Beratungspaket bei der
Unternehmensnachfolge und -übername im arabisch-deutschen Handelsmarkt:
Nachfolge-Beratung
-
Betreuung in allen
rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen
hinsichtlich der Unternehmensfortführung
-
Erarbeiten eines
Vorschlags zur günstigsten Rechtsform der Nachfolge
-
Ausgestaltung und
Umsetzung von Gesellschaftsverträgen mit nachfolgerechtlichem
Hintergrund
-
Beratung bei Fragen
zur Testamentsgestaltung und vorweggenommenen Erbfolge
-
Beurteilung
vorhandener Pläne zur Altersvorsorge
-
Analyse bestehender
Nachfolgeregelungen (etwa Unternehmertestamente)
-
Überprüfung der
haftungsrechtlichen Situation
-
Steuerliche
Optimierung der Nachfolgepläne: Kooperation mit spezialisierten
Steuerberatern mit dem Ziel eines maßgeschneiderten Steuerkonzepts
-
Zusammenarbeit mit
Experten, die sich zum einen mit Fragen der Unternehmensbewertung
und der Kaufpreisfindung, zum anderen mit Bilanz- und
Unternehmensanalyse beschäftigen
-
Verhandlungen mit
potentiellen Betriebsnachfolgern (Familienmitglied, Mitarbeiter, Außenstehender)
-
Präventive Beratung
zur Konfliktvermeidung in Familie und Betrieb
-
Begutachtung von
Finanzierungsgestaltungen und Verhandlung mit Kreditinstituten
-
Projektbezogene
Arbeit in Abstimmung und Zusammenwirken mit allen Abteilungen des
Unternehmens
Übernahme-Beratung
-
Fundierte Analyse
der Ist-Situation
-
Check des
Unternehmens auf Übergabefähigkeit
-
Moderation des Übernahmeprozesses
-
Begleitende Beratung
in der Übergabephase
-
Arbeit im Netzwerk
mit SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen und anderen ExpertInnen
-
Begleitende Beratung
bei der Neupositionierung am Markt
-
Begleitende Beratung
bei der Einführung von neuen Organisationsstrukturen
-
Arbeitszeitmodelle
-
Beratung bei der
Zeitplanung der Übergabe
-
Förderungen und
Unterstützungen
-
Empathie für die
Bedürfnisse der Übergeber und Übernehmer
Wir selbst verstehen uns als ein moderner
Dienstleistungsbetrieb, der sich die ganzheitliche Betreuung der
Mandanten in allen Rechtsfragen sowie die umfassende Beratung im Bereich
des arabisch-deutschen Markts zum Ziel gesetzt hat. Unternehmerisches
Denken ist uns nicht fremd. Unsere mittelständische Klientel fordert
Verständnis für wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge. Mit
Teamgeist, Partnern aus anderen Berufszweigen, Mobilität und nicht
zuletzt bilateraler Sichtweise versuchen wir, diesen Anforderungen
gerecht zu werden.
Weitere
Informationen über die Unternehmensnachfolge und -übernahme in Arabien
und Deutschland sowie Europa erhalten Sie bei uns.
Ihr Kontakt zu uns: unternehmensnachfolge@almontasser.com |