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Vertragsentwurf

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   Emirate : Recht : Dubai  Rechtsanwalt


Emirate : Recht : Dubai  Rechtsanwalt :: 

Aspekte bei der Vertragsgestaltung im arabisch-deutschen Geschäftsmarkt

  • Formulierung des Vertragsentwurfs

Der Vertrag kennt keine Rechtsgebietsbeschränkung. Alle relevanten Fakten und Normen sind einzubeziehen, auch Finanzierungstechniken, behördliche Genehmigungen oder Steuerfragen. Auch Rechte Dritter können von Bedeutung sein (z.B. Pflichtteilsansprüche). Die Fähigkeit zur Gesamtschau ist von größter Wichtigkeit. Der Vertrag muss präzis, vollständig und richtig sein. Die Diskussion des Entwurfs mit den Vertragsparteien ist eine weitere unentbehrliche Phase.

  • Problematik von Formularen und Textbausteinen

Bestimmte Sachverhaltskonstellationen kehren immer wieder. Die Wiederholung verlangt die gleiche präzise Antwort. Deshalb bereitet der Vertragsjurist für bestimmte Detailprobleme "Standardlösungen" vor. Diese Regelungen sind abstrahiert vorhanden und werden im konkreten Einzelfall aktiviert. Dies kann durch Regelungen einzelner Problembereiche in Form eines Textbausteins geschehen bzw. durch Verkettung zahlreicher Bausteine zu einem Mustervertrag. Diese Formulierungen sind "gebündelte Erfahrungen". Es ist sehr sinnvoll, Texte vorzuschlagen, die ihre Bewährungsprobe bereits bestanden haben. Dabei sind selbstverständlich die Gegebenheiten des Einzelfalls einzuarbeiten. Der Sachverhalt darf nicht in ein Vertragsmuster hineingezwängt werden. Die arabische Abfassung des Vertrag ist in den arabischen Ländern ein Muss. Daneben kann der zu gestaltende Vertrag  aber gleichzeitig in mehreren Sprachen, wie in deutscher und/oder englischer Sprache, abgefasst werden.

  • Ziel der Vertragsgestaltung  

    • Störfallvorsorge: Prognose der Konflikte (rechtlicher oder persönlicher Art), Regelung der potentiellen Störfälle, Vermeidung der Konfliktgefahr durch Wahl einer alternativen Gestaltung, Risikoabwälzung auf Dritte (Bürgen, Versicherungen), Einsatz von Wertsicherungs- und Anpassungsklauseln

    • Vertragssicherheit, Sicherungsmechanismen dinglicher Art (Auflassungsvormerkung, Grundschuld, Pfandrecht) oder schuldrechtlicher Art (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantievertrag etc.)

    • Anpassungsmechanismen (Wertsicherungsklauseln, Spekulationsklauseln, salvatorische Klauseln etc.).

    • Fristen und Bedingungen

    • Gerichtsstandsvereinbarungen  

  • Vertragsdurchführung

Häufig wird in der Praxis die nachvertragliche Rolle unterschätzt. Gerade die Vertragsdurchführung stellt an den Vertragsjuristen erhebliche Probleme und erfordert großes Know-how. Bei den Austauschverträgen bietet das Gesetz keine Hilfestellung, wie der Vertragsvollzug sachgerecht zu erfolgen hat.

  • Zielvorgaben:  

    • Vollzug in Registern (Grundbuch, Handelsregister, Güterrechtsregister etc.).

    • Sicherung von Leistung und Gegenleistung

    • Treuhandabwicklungen (Notaranderkonto)

    • Vertragsanpassungen

    • Vertragsrückabwicklung

    • Bei großen Unternehmensverträgen und ähnlichem spielt insbesondere das sog. Vertragscontrolling eine bedeutende Rolle (insbesondere bei Dauerverträgen oder langfristig angelegten Verträgen wie z. B. Unternehmensverträgen mit Investitionsgarantien, Arbeitsplatzgarantien etc.).

Deutschland ist eine Exportnation. Das sagt sich so einfach und ist doch mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Verantwortlichen für Exportverträge stehen unter großem Druck, um den Vertrag für ihr Unternehmen optimal gerade dem arabischen Handelsmarkt entsprechend zu gestalten. Besonders aufpassen müssen die Unternehmen bei Regelungen, die Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen oder Gewährleistung betreffen. Verträge müssen deshalb von juristischen Profis verhandelt werden.

Die andere Geschäftsseite ist der Import. Viele deutsche Hersteller verlagern ihre Produktion oder zumindest Teile davon in Niedriglohnländer wie in die arabischen Länder, Nahostländer, nach Asien oder Mittelosteuropa. Viele Einkäufer haben aber wenig Erfahrung mit dem Rechtssystem dieser Länder und ihren Praktiken. Der Importeur muss sich vertraglich vor den Folgen verspäteter oder mangelhafter Lieferung schützen. Dabei stehen wir Ihnen spezialisiert auf die arabisch-deutschen Geschäftsbeziehungen zur Seite.

Für weitere Fragen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich der arabisch-deutschen Geschäftsbeziehungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu uns: rechtsberatung@almontasser.com


Dubai Advocate & Emirate Rechtsanwalt

Dr. Jur. Almontasser Fetih, LL. M., LL.B.

Universität Kairo / Ägypten -- Ludwig-Maximilians-Universität München / Deutschland -- Universität Regensburg / Deutschland Max-Planck-Institut München / Deutschland für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

 

Dubai Vereinigte Arabische Emirate

Emirate - Rechtsanwalt - Dubai - Lawyer - Recht - Law - Advocate - United Arab Emirates 

 

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Last modified: 07/19/06